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01.06.2022 | Bettina

In den Sessionen werden diverse Themen vom Ständerat und dem Nationalrat diskutiert. Wir fassen die wichtigsten Themen und Resultate zusammen. Die Sommersession 2022 dauert vom Montag, 30. Mai bis Freitag, 17. Juni.

Jagdtrophäen dürfen weiterhin importiert werden

Die Motion «Jagdtrophäen, die von Tieren nach den Anhängen I bis III des Cites-Übereinkommens stammen. Verbot der Ein- und Durchfuhr» (Motion von Isabelle Chevalley, GLP/VD) wurde mit 22 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Für mehr Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion

Pelzprodukte dürfen weiterhin importiert werden

Die Motion «Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Motion von Matthias Aebischer, SP/BE) wurde zusammen mit der Petition «Kein Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten» (Petition von Angelina Dobler) behandelt. Die Motion wurde mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt (bei 0 Enthaltungen). Der Petition wird keine Folge gegeben. Und dies, obwohl im Bericht des BLVs steht, dass bei den 141 durchgeführten Kontrollen 111 davon (also 79%) zu Beanstandungen führten! Für mehr Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Schwanzcoupieren bei Schafen nur noch mit Betäubung

Kein Schwanzcoupieren ohne Betäubung (Motion von Meret Schneider, GRÜNE/ZH) wurde vom Ständerat angenommen. Die Motion verlangte, dass das Kupieren – also das Kürzen – der Schwänze bei Schafen nur noch mit Betäubung durchgeführt werden darf. Schwanzkupieren ist bei den meisten Tieren (z.B. bei Hunden, Pferden, Schweinen und Rindern) bereits vollständig verboten, Schafe stellen bei dieser gesetzlichen Regelung also bereits eine Ausnahme dar. Besonders problematisch ist dabei, dass das Schwanzkupieren bei Schafen vor dem 7. Lebenstag routinemässig ohne Betäubung durchgeführt wird. Eine Anpassung des Gesetzes, wie von der Motion der Grünen verlangt, war also längst überfällig! Dass für Schafe weiterhin eine Ausnahmeregelung gilt und somit das Kupieren mit Betäubung erlaubt ist, wird damit begründet, dass bei den auf Wolle gezüchteten Tieren ohne Kupieren negative gesundheitliche Konsequenzen eintreten können. Wirtschaftliche Interessen stehen also weiterhin über dem Wohl der Schafe. Für mehr Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Tierische Schlachtnebenprodukte dürfen wieder verfüttert werden

Die beiden Motionen «Tierische Eiweisse nicht mehr vernichten» (Motion von Manuel Strupler, SVP/TG) und «Tierische Schlachtnebenprodukte verfüttern» (Motion von Martina Munz, SP/SH) wurden gemeinsam behandelt. Beide Motionen wurden angenommen. Dabei geht es darum, dass die Schweiz der EU folgt. Auch dort wird tierisches Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter verwendet. Voraussetzung dafür ist, dass die Proteine aus der Schlachtung gesunder Tiere kommen. Für mehr Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Veredelungsverkehr soll transparenter werden

Die Motion «Stopp dem Milchchaos» (Motion von Werner Salzmann, SVP/BE) wurde zusammen mit der Motion «Transparenz beim Veredelungsverkehr» (Motion von Marcel Dettling, SVP/SZ) behandelt. Erstere wurde mit 23 zu 18 abgelehnt, letztere wurde angenommen. Das heisst, ein generelles Verbot von Milchimporten, um sie in der Schweiz zu Käse zu verarbeiten, wurde abgelehnt. Betroffene Kreise sollen aber neu automatisch über die Entscheide zu Veredelungsverkehrsgesuchen im Agrarbereich informiert werden. Für mehr Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Weidezeitpunkt wird nicht angepasst

Die Motion «RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an Winterfütterung und damit der Realität anpassen» (Motion von Werner Salzmann, SVP/BE) wurde mit 21 zu 19 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) abgelehnt. Die Motion fordert, die Vegetationsperiode als Kriterium für die Anzahl Weide- und Auslauftage festzulegen. Dies entspricht der Regelung, wie sie seit Beginn des RAUS-Programms bis 2007 galt. Des Bundesrat lehnt die Motion mit der Begründung ab, sie führe zu unklaren Verhältnissen im Vollzug und zu Unsicherheiten bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, da die Vegetationsperiode eine einzelbetriebliche Beurteilung zur Folge hätte. Für mehr Informationen siehe die Zusammenfassung der Diskussion.

«Hörnerfranken» soll eingeführt werden

Die Motion «Einen ‹Hörnerfranken› als Tierwohlbeitrag einführen (Hornkuh-Motion)» (Motion von Roberto Zanetti, SP/SO) wurde mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen vom Ständerat angenommen. 

Um was geht es? Der Bundesrat soll in der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) im Abschnitt zu den Tierwohlbeiträgen die Ausrichtung eines finanziellen Beitrags hinzufügen. Der Beitrag soll für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen ausgesprochen werden. Der Beitrag soll «angemessen» und nach Tiergattung abgestuft sein. 

Der Ständerat hat die Motion entgegen der Empfehlung des Bundesrates angenommen. Einerseits ist es für das Tierwohl positiv zu bewerten, dass nun ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen wurde, den hörnertragenden Tieren ihre Hörner zu lassen. Andererseits zeigt dies auf, wie problematisch unser Umgang mit Nutztieren ist: Anstatt dass hörnertragende Tiere ihre Hörner standardmässig behalten dürfen, ist es gerade umgekehrt. Es ist standardmässig erlaubt, diese Tiere zu verstümmeln.

Mit der Annahme dieser Motion zeigt der Ständerat, dass die Angst, eine finanzielle Unterstützung horntragender Tiere könnte den Anreiz zum Wechsel von der Anbinde- auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung mindern, unbegründet ist. Diese Befürchtung zeigt dennoch eine gewisse Absurdität der Diskussion um das Wohlergehen der behornten Tiere: Denn die Form der Anbindehaltung wird nur deshalb gewählt, weil so im Vergleich zur Haltung von behornten Tieren in der Laufstallhaltung noch immer relativ viele Tiere gehalten werden können. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, dass die Haltung behornter Tiere in Laufstallhaltung unterstützt werden könnte – dass dies funktioniert, zeigen diverse Bauern und BäuerInnen, wie eine Studie des FiBLs belegt.

Auch dem Einwand, dass so eine erhöhte Unfallgefahr für Menschen und Tiere vorliegt, wurde keine Folge geleistet. Der Motionär Zanetti wies darauf hin, dass sich zwar Unfälle zwischen behornten Kühen und Menschen, die sich um diese Kühe kümmern, ereignen können. Die Mehrheit der Unfälle geschehen in der Landwirtschaft jedoch im Umgang mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie bei Sturzunfällen. «In der Logik der Minderheit müsste man jetzt sagen, dass wir alle Direktzahlungen für Hochstamm-Plantagen streichen sollten; das wäre die logische Konsequenz», erwidert Zanetti. Auch auf auf Hegglins Einwand, dass er bei seinen Tieren nie bemerkt hätte, dass sie nach der Entfernung der Hörner unter Phantomschmerz litten, entgegnet Zanetti «Phantomschmerz empfinden die Kälber und die Kühe, nicht der Bauer. Selbstverständlich haben Sie nie etwas von dem Phantomschmerz gemerkt», was im Saal belustigte Heiterkeit auslöste.

Unter anderem ausschlaggebend dafür, dass die Motion angenommen wurde, war die Hornkuh-Initiative. Das Schweizer Stimmvolk hatte diese im November 2018 mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Damals war ein wesentliches Argument, dass die Hörner von Kühen nicht in die Verfassung gehören. So wie es die Motion fordert, handelt es sich nun nicht um eine Verfassungsänderung, sondern lediglich um eine Änderung der Direktzahlungsverordnung.

Was bedeutet die Annahme dieser Motion? Die Direktzahlungen in der Landwirtschaft werden angepasst: Das Budget wird um 20 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt, um die Hornprämie bezahlen zu können. Wie Ruedi Noser (FDP) ausrechnete, sind das 20 CHF pro Kuh. Nun muss der Nationalrat noch darüber beraten.

Für weitere Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Keine Verkäsungszulage

Die Motion «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» (Motion von WAK-NR) wurde vom Ständerat abgelehnt. Die Motion forderte die Zulage für verkäste Milch nach ihrem Fettgehalt abzustufen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine nach Fettgehalt abgestufte Zulage für verkäste Milch zu einem hohen Administrations- und Kontrollaufwand führen würde. Für jede Käsesorte müsste die Zulage einzeln festgelegt und die Einhaltung des Fettgehalts mittels Stichproben in den Käsereien überprüft werden, um Missbräuche zu verhindern. Für weitere Informationen siehe sda-Meldung oder die Zusammenfassung der Diskussion.

Swissveg-Petition abgelehnt

Auch unsere eigene Petition «Keine Gefährdung der Volksgesundheit unter Missbrauch von Subventionen», die wir zusammen mit dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz im Juli 2019 eingereicht haben, wurde vom Ständerat abgelehnt. Somit wird unserer Petition definitiv keine Folge geleistet, nachdem der Nationalrat bereits im 2021 für die Ablehnung gestimmt hatte. Siehe weitere Informationen.

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