Schnell ein Brötchen kaufen? Für Allesesser ist das meist kein Problem, doch für Menschen, die sich vegan ernähren, bedeutet dies oft einen erheblichen Aufwand, ist doch Brot im Offenverkauf häufig nicht oder nur unzureichend deklariert.
Während die Deklaration bei verpackten Produkten klar geregelt ist, gelten für solche im Offenverkauf andere Bestimmungen. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gilt:
«Allergene müssen grundsätzlich schriftlich deklariert werden. Darauf kann verzichtet werden, wenn der schriftliche Hinweis erfolgt, dass die Information mündlich erteilt wird. Diese muss in diesem Fall dem Personal schriftlich vorliegen oder von einer Fachperson erteilt werden können.»
Unterschiedliches Bild
Ein Besuch bei verschiedenen Detailhändlern zeigt, dass diese das Gesetz zwar einhalten, es jedoch nicht immer besonders kundenfreundlich umsetzen. Wir haben die Deklarationen bei den Detailhändlern Coop, Migros, Aldi Suisse, Lidl Schweiz, Denner und Volg überprüft. Dabei zeigte sich ein sehr durchmischtes Bild. Nicht nur zwischen den Händlern, auch innerhalb einzelner Geschäfte gibt es im Offenverkauf Unterschiede bei der Deklaration von verpacktem und unverpacktem Brot. Die Kriterien beinhalteten folgende Fragen:
- Sind die Zutaten auf dem Produkt bzw. beim Preisschild angegeben?
- Gibt es eine vegane Kennzeichnung wie beispielsweise das V-Label?
Klarer Sieger
Unsere Analyse zeigt, dass Aldi über die veganfreundlichste Deklaration verfügt, gefolgt von Migros auf dem zweiten und Coop auf dem dritten Platz. Bei Aldi sind die Zutaten direkt neben den unverpackten Broten am Regal platziert. Verpackte frische Brote führt der Detailhändler jedoch nicht. Bei Migros sind die verpackten Brote mit den Zutaten beschriftet und dem V-Label ausgezeichnet. Abzug gibt es jedoch für die Kleinbrote, bei denen die Zutaten auf elektronischen Schildchen stehen. Da zuerst ein Knopf gedrückt werden muss, ist die Information, für Kundinnen und Kunden nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Coop punktet ebenfalls mit Zutatenlisten auf verpackten Broten sowie der V-Label-Zertifizierung. Da bei den Kleinbroten im Offenverkauf jedoch keine Inhaltsstoffe schriftlich im Laden zu finden sind, gibt es einen Abzug in der Bewertung. Coop verweist mit einem schriftlichen Hinweis darauf, dass das Verkaufspersonal um Auskunft gebeten werden kann. Alternativ können die Brötchen auch mit dem Handscanner erfasst werden, um die Zutaten zu erfahren. Lidl, Denner und Volg begnügen sich damit, mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass die Zutaten entweder im Internet nachgeschaut (Lidl) und/oder die Mitarbeitenden um Auskunft gebeten werden können. Dies ist gesetzlich zwar erlaubt, jedoch leider alles andere als kundenfreundlich.

Wunsch nach V-Label-Deklaration
Nebst unserem Ranking wollten wir auch von unserer Community erfahren, wie sie den Broteinkauf erlebt und in welchen Bereichen sie sich Verbesserungen wünscht. Die Umfrage ergab, dass die Mehrheit der Befragten mit ihrem Broteinkauf zufrieden oder eher zufrieden ist. Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass vielen Konsumentinnen und Konsumenten klare Hinweise fehlen, ob ein Brot oder Brötchen vegan ist. Viele befürworten eine eindeutige Kennzeichnung mit dem V-Label. Gemäss repräsentativen Umfragen handelt es sich beim V-Label um das bekannteste Label für vegane und vegetarische Produkte in der Schweiz.1 Unsere Umfrage zeigte ausserdem, dass das Problem besonders bei unverpackten Kleinbroten besteht. Um deren Zutaten zu erfahren, muss man entweder den Handscanner beim Einkauf verwenden oder das Produkt über die jeweilige App scannen. Besonders für Menschen ohne Smartphone ist es deshalb schwierig, eine schriftliche Deklaration zu erhalten. Alternativ kann das Verkaufspersonal um Auskunft gebeten werden, was jedoch mühsam ist und nicht immer zum Erfolg führt.
Für Dorfbäckereien scheinen Deklarationen eine besondere Herausforderung darzustellen.

