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16.10.2026 | Nurdin

In der Artikelserie «Agrarpolitik 2030+» untersucht Swissveg, welche Chancen und Risiken die kommende Landwirtschaftsreform für Tier, Mensch und Umwelt birgt, verfolgt den Vernehmlassungsprozess des Gesetzespakets im 4. Quartal 2026 und nimmt Stellung zu den konkreten Ergebnissen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die «Agrarpolitik 2030+» basiert auf einer ganzen Reihe wichtiger Strategiepapiere in den Bereichen Landwirtschaft, Klima, Ernährung und Gesundheit.

  • Insbesondere die «Ernährungsstrategie 2025-2032» des Bundes enthält viele gute Ansätze, die auch den Tieren in der Schweizer Landwirtschaft zugunste kämen.

  • Es gibt einige inhaltliche Zusammenhänge mit der «Initiative für eine sichere Ernährung», etwa die Forderung nach einem höheren Selbstversorgungsgrad und einer nachhaltigeren Schweizer Landwirtschaft.

  • Am 3. September 2026 startete die Vernehmlassung für das Gesetzespaket. An diesem Prozess politischer Teilhabe wirken verschiedene Gruppen mit teils sehr gegensätzlichen Interessen mit. Deshalb wird daraus ziemlich sicher eine stark verwässerte und für die Tiere in der Schweizer Landwirtschaft nur wenig hilfreiche Gesetzesvorlage hervorgehen.

  • Ausblick: In Teil 2 wird es näher um die Vernehmlassung gehen. Was steht in der Vorlage und was fehlt darin? Wie positionieren sich Swissveg und andere Tier-Organisationen dazu? Und gäbe es eine bessere Vision für die Zukunft unserer Landwirtschaft, als diese Reform anstrebt?

 

Hinweis: Dieser Artikel ist ziemlich lang und detailliert. Deshalb werden im Fazit noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse dieses Artikels zusammengefasst.

 

Futtermais oder Mais für den Menschen? – Was auf Schweizer Äckern wächst, hat weitreichende Folgen. Bildquelle: Swissveg 2006

 

 

Es ist vielleicht gut, sich zuerst einmal ein ungeschöntes Bild davon zu machen, in welchem Zustand die vorwiegend tierbasierte Landwirtschaft der Schweiz sich aktuell befindet und welche Folgen dies für Menschen, Tiere und die Umwelt hat. Deshalb hier ein paar Zahlen und Fakten:

 

Die Schweizer Landwirtschaft – Zahlen und Fakten

Der Überschuss an Fäkalien ist eines der Probleme, mit denen die Schweizer Landwirtschaft kämpft. Bildquelle: Swissveg 2004

 

  • 2025 wurden in der Schweiz über 86 Millionen «Nutztiere» geschlachtet. Das sind über 230'000 Tiere pro Tag, die meist unter unwürdigen Bedingungen gezüchtet, gemästet und getötet werden. Aus veganer Sicht ist dieses überflüssige Leid der Tiere eine moralische Katastrophe, denn zu jedem tierbasierten Produkt gibt es heutzutage gesunde, wohlschmeckende und bezahlbare pflanzliche Alternativen. Deutliche Veränderungen hin zu einer vermehrt pflanzenbasierten Landwirtschaft sollte deshalb der erste und wichtigste Punkt sein, den ein Reformpaket anstrebt.

  • Durch die Verlängerung der Nahrungskette über das Tier – also wenn Futter für Tiere angebaut wird, die dann von Menschen gegessen werden, anstatt einfach direkt Pflanzen für die menschliche Ernährung anzubauen – werden Land, Wasser und andere Ressourcen verschwendet und es entstehen enorm viele unnötige Emissionen. Tatsächlich liessen sich mit der Umstellung auf eine umweltfreundlichere Ernährungsweise, die unter anderem eine deutliche Reduktion tierischer Produkte beinhaltet, rund drei Viertel der Emissionen der Ernährung vermeiden – diese Zahl haben wir direkt vom Bundesamt für Landwirtschaft.1

  • Der Einsatz von Pestiziden und der Anbau in Monokulturen hat gravierende Folgen für Wildbienen und andere bestäubende Insekten, deren Zahl seit Jahrzehnten massiv zurückgeht. Eine pflanzenbasierte Landwirtschaft ist effizienter als eine tierbasierte, benötigt deshalb deutlich weniger Land und ist somit besser geeignet für den Erhalt der Biodiversität.

  • Weil Tiere in der Landwirtschaft oftmals in sehr grosser Anzahl auf sehr engem Raum gehalten werden (z.B. Legehennen, Masthühner und Schweine), werden bei einem Krankheitsausbruch viele Tiere auf einmal mit Antibiotika behandelt. Hierdurch steigt das Risiko, dass sich resistente Keime unter den Tieren ausbreiten und letztlich auch auf den Menschen übertragen.

  • Weil die tierbasierte Landwirtschaft Unmengen an Fäkalien («Gülle») produziert, mit denen Wiesen- und Ackerflächen gedüngt werden, steigen die Ammoniak- und Phosphorwerte in den Böden und im Grundwasser. In den Böden führt das zu einer problematischen Übersäuerung. Und besonders die Seen in der Schweiz sind von den Phosphorüberschüssen betroffen – manche müssen deshalb sogar seit Jahren künstlich beatmet werden.

  • Die Schweiz importiert über die Hälfte ihrer Nahrungsmittel und ist damit abhängig von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die sie nicht selbst steuern kann. Eine pflanzenbasierte Landwirtschaft verringert diese Abhängigkeit, indem sie den Selbstversorgungsgrad erhöht.

  • Die Direktzahlungen (Subventionen) des Bundes sind hauptsächlich auf die Förderung der tierbasierten Landwirtschaft ausgerichtet. So fliessen rund 2.24 Milliarden Franken jedes Jahr in die Produktion von Fleisch, Milch, Eiern und anderen tierischen Produkten, während dem Anbau von Pflanzen nur 0.56 Milliarden Franken zukommen. In anderen Worten: rund 80% der Gelder fliessen in eine ineffiziente, unökologische und Tierleid erzeugende Landwirtschaft, während nur rund 20% die effizientere, ökologischere und tierleidfreie Alternative unterstützen. Es ist offensichtlich, dass dieses Subventionsregime nichts mit Nachhaltigkeit zu tun hat und damit sein Ziel verfehlt.

 

 

Wie man sieht: Die Schweizer Landwirtschaft ist ein System, welches tagtäglich enormes Leid und den tausendfachen Tod sogenannter «Nutztiere» hervorbringt. Ein System, das für einen grossen Teil unserer CO2-Emissionen, massive Biodiversitätsverluste, gefährliche antibiotikaresistente Keime, die Vergiftung von Seen und eine hohe Importabhängigkeit vom Ausland verantwortlich ist. Und ein System, welches es den Landwirtinnen und Landwirten mit seinem ideologischen Subventionsregime verunmöglicht, ihre Kernaufgabe angemessen zu erfüllen – nämlich die Schweizer Bevölkerung mit gesunden und nachhaltigen Nahrungsmitteln zu versorgen. Es besteht also ein enormer Reformbedarf.

 

Jede Reform auf Gesetzesebene muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die durch die Bundesverfassung vorgegeben werden. Es lohnt sich, kurz einen Blick darauf zu werfen, um besser zu verstehen, wohin die Reise mit der «Agrarpolitik 2030+» gehen soll:

 

Landwirtschaft und Ernährungssicherheit: Was fordert die Bundesverfassung?

  • Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung muss der Bund unter anderem die Versorgunssicherheit gewährleisten (Art. 104, Abs. 1a BV), die landwirtschaftliche Produktion nachhaltig gestalten und auf den Markt ausrichten (Abs. 1b) und sie, wo nötig, ergänzend fördern (Abs. 2).

  • Zwei zentrale Förderwerkzeuge, die der Bund verwendet, sind Direktzahlungen und wirtschaftliche Anreize: Direktzahlungen sind an ökologische Leistungsnachweise seitens der Landwirtschaftsbetriebe geknüpft (Abs. 3a) und wirtschaftliche Anreize sollen besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen fördern (Abs. 3b).

  • Auch bezüglich Umweltschutz in der Landwirtschaft ist der Bund aktiv. Er schützt die Umwelt vor überhöhtem Einsatz von Dünger, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen (Art. 3d).

 

Zuerst fällt auf, dass hier nicht näher definiert ist, was mit einer «nachhaltigen» Produktion gemeint ist. Bezieht sich diese Formulierung auf rein ökonomische Nachhaltigkeit, also einer Lenkung von Inputs und Outputs des Produktionssystems, sodass langfristig immer genügend Nahrungsmittel auf dem Markt verfügbar sind? Oder ist damit auch eine stärkere ökologische Nachhaltigkeitskonzeption gemeint, nach der auch der langfristige Erhalt von Naturkapital (mit oder ohne Erlaubnis der Substitution durch andere Kapitalformen) sichergestellt wird? Dies bleibt hier offen für Interpretation.

Die Voraussetzung, dass für den Erhalt von Direktzahlungen ökologische Leistungsnachweise erbracht werden müssen und die Ausrichtung wirtschaftlicher Anreize an besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen geknüpft wird, klingt beides gut und fortschrittlich. Da in der Bundesverfassung wirtschaftliche Interessen kategorisch über das Tierwohl gestellt werden, kann hier auch auf Gesetzesebene nicht sehr viel bewirkt werden. Denn was als «besonders tierfreundlich» gilt, orientiert sich in der Praxis meistens einfach an den gerade vorhandenen Methoden und nicht an den Bedürfnissen und Interessen der Tiere. Der Begriff «Tierwohl» ist oft nicht mehr als «Welfare-Washing».

 

Zur Versorgungssicherheit gibt es in der Bundesverfassung zusätzlich noch den Artikel 104a. Dieser legt fest, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichern muss, indem er die Voraussetzungen dafür schafft,

  • dass die Lebensmittelproduktion standortangepasst und effizient gestaltet werden kann (Art. 104a, Abs. b BV),

  • dass der Handel mit dem Ausland zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen (Abs. d)

  • und dass ressourcenschonend mit Lebensmitteln umgegangen wird (Abs. e).

 

Durch die Verkürzung der Nahrungskette ist die pflanzenbasierte Landwirtschaft automatisch effizienter, weniger abhängig von Importen und schont deutlich besser unsere Ressourcen als der Status Quo. Es müsste nämlich kein Kraftfutter mehr für die Tiere in der Mast importiert werden, der Wasserverbrauch würde dramatisch sinken und es liessen sich mit weniger Fläche mehr Kalorien für den menschlichen Verbrauch produzieren.

Wer die Forderungen von Art. 104 und 104a BV also wirklich ernst nimmt, wird erkennen, dass sie durch eine Verlagerung von der tierbasierten hin zu einer pflanzenbasierten Landwirtschaft am besten erfüllt werden. Dazu gehört auch eine Beendigung der Subventionierung von Fleisch, Eiern, Milchprodukten und deren Bewerbung und eine deutlich stärkere Subventionierung der pflanzenbasierten Landwirtschaft, entsprechender Informationskampagnen und Bildungsmassnahmen.

 

Auch Swissmilk erhält jedes Jahr Millionen Franken Absatzförderung vom Bund. Das Bild zeigt, was wir von ihrer WM-Kampagne halten.

 

 

Was sind die Voraussetzungen für die Agrarpolitik 2030+?

Alle die Landwirtschaft betreffenden Gesetze und Verordnungen müssen den genannten Verfassungsgrundsätzen entsprechen, wobei es hier natürlich grosse Spielräume gibt. Deshalb soll nun näher betrachtet werden, wie genau der Bund die Landwirtschaft verändern möchte. Er hat nämlich eine ganze Reihe relevanter Dokumente und Strategiepapiere publiziert, an welche die «Agrarpolitik 2030+» inhaltlich anschliessen soll. Die wichtigsten davon werden nun der Reihe nach vorgestellt:


Juni 2022: Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik»

Am 22. Juni 2022 veröffentlicht der Bundesrat seinen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik.  Der Bericht stellt fest, dass weniger als 40% der Schweizer Ackerfläche zur direkten menschlichen Ernährung genutzt werden und dass sich die Futtermittelimporte in den letzten 20 Jahren nahezu verdoppelt haben (S. 5). Das Schweizer Ernährungssystem ist «ineffizient», denn «nur gerade ein Sechstel des produzierten Proteins landet am Schluss auf dem Teller» (S. 45). Zudem sei «die Ernährung der Schweizer Bevölkerung unausgewogen und verbunden mit einem grossem ökologischen Fussabdruck» (S. 5).2 Deshalb fordert der Bericht auch konkrete Massnahmen, um die Landwirtschaft vermehrt pflanzenbasiert zu gestalten und die Ernährungssicherheit besser zu fördern.3 Ausserdem brauche es «neben der Landwirtschaft auch eine Weiterentwicklung auf den nachgelagerten Stufen und dem Konsum, […] damit das Ernährungssystem deutlich nachhaltiger und eine Verlagerung von Umwelteffekten ins Ausland vermieden wird» (S. 23). Und der Bericht fordert auch Verbesserungen beim Tierwohl, «insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Pflege und regelmässiger Auslauf der Nutztiere» sowie Tiergesundheit (S. 61). Obwohl der Bericht einen Abschnitt zu «Verarbeitung, Vermarktung und Handel» (S. 54) enthält, geht er nicht auf Missstände bei der Schlachtung von Tieren ein, sondern fordert bloss, dass die Verfütterung von Schlachtnebenprodukten erlaubt werden soll (S. 72). Insgesamt macht der Bericht aber einen recht fortschrittlichen Eindruck und stellt wichtige Forderungen, deren konsequente Umsetzung das massive Tierleid in der Landwirtschaft sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich reduzieren würde.

 

September 2023: «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050»

Am 5. September 2023 veröffentlichen die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Umwelt (BAFU) gemeinsam die zweiteilige «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050». Die Klimastrategie fordert, dass in Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Detailhandel und Gastronomie im Sinne der gesetzten Klimaziele wichtige Veränderungen vollzogen werden, damit die Auswirkungen auf den Klimawandel abgemindert und die Schweiz besser auf die Konsequenzen des Klimawandels vorbereitet werden kann. Sie spricht sich deswegen aus für eine «Ernährung, die reich an pflanzlichen Lebensmitteln ist und weniger Fleisch enthält», wodurch die ernährungsbasierten Emissionen «theoretisch um drei Viertel reduziert werden» könnten (Teil 1, S. 14). Zudem sei «bei den Emissionen aus der landwirtschaftlichen Inlandproduktion […] theoretisch eine Reduktion um gut ein Drittel bzw. eine Halbierung gegenüber 1990 bei höherem Selbstversorgungsgrad möglich» (Teil 1, S. 20). Um dies zu erreichen, fordert die Klimastrategie eine konsequente Feed-No-Food-Strategie: «Auf Ackerflächen sollen in erster Linie gesunde und nachhaltig erzeugte pflanzliche Produkte für die direkte menschliche Ernährung angebaut werden, während das Grasland ausserhalb der Ackerfläche sowie die unvermeidbaren Verluste aus der Lebensmittelproduktion für die Fütterung der Nutztiere genutzt werden», wodurch die «feed-food-competition» vermindert wird (Teil 2, S. 5).4 Desweiteren sollen «Direktzahlungen und Marktzulagen gezielter eingesetzt werden» (Teil 2, S. 5), denn «mit einer Anpassung der bestehenden Beiträge und Zulagen kann der Wandel der Landwirtschaft hin zu einer vermehrten Produktion von Nahrungsmitteln zur direkten menschlichen Ernährung gefördert werden» (Teil 2, S. 42).5 Bei der Förderung (klima-)resistenter Sorten soll unter anderem auch deren «Eignung als Alternative zu tierischen Erzeugnissen» mit in Betracht gezogen werden (Teil 2, S. 39). Diese und weitere Massnahmen sollen mit der Agrarpolitik 2030+ umgesetzt werden (Teil 2, S. 42).

Fast die gesamten Emissionen der Schweizer Landwirtschaft entstehen durch die tierische Produktion. Bildquelle: Vision PLANT50 (ZHAW/Greenpeace), S. 24

 

April 2025: «Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032» und «Aktionsplan 2025-2028»

Die Schweizerinnen und Schweizer essen zu viele tierische und zu wenig pflanzliche Nahrungsmittel. Bildquelle: Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032, S. 6

 

Am 16. April 2025 veröffentlichen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) gemeinsam die «Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032» und den damit verbundenen «Aktionsplan 2025-2028».

Das Ernährungssystem der Schweiz ist eng verflochten mit anderen wichtigen strategischen Bereichen. Deshalb «integriert» die Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 «verschiedene gesundheits- und nachhaltigkeitsbezogene Ansätze» (S. 3).

 

Die Schweizer Ernährungsstrategie ist eng verflochten mit anderen wichtigen strategischen Bereichen. Bildquelle: Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032, S. 5

 

  • NCD-Strategie: Die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten versucht, die Zunahme nichtübertragbarer Krankheiten («NCD» von Englisch «noncommunicable diseases») zu verhindern und nennt «Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates» als die wichtigsten Beispiele (S. 4). Es liegt auf der Hand, dass die Ernährung bei NCD eine grosse Rolle spielt und es gibt etliche Belege, dass die vegane Ernährungsweise das Risiko, an NCD zu erkranken, beträchtlich senkt.

  • Agrarpolitik (2030+ und vorherige): Selbstverständlich müssen die politischen Strategien in den Bereichen Ernährung (Konsum) und Landwirtschaft (Produktion) zusammen gedacht werden. Die nächste Version der Agrarpolitik (AP 2030+) ist am 3.9.2026 in die Vernehmlassung gegangen. Wie der Vernehmlassungsprozess genau abläuft, wird weiter unten erklärt. Und was dabei herauskommt, ist Gegenstand des zweiten Artikels dieser Serie.

  • Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050: Siehe oben.

  • One-Health Ansatz: Die Idee bei «One Health» ist, Gesundheit ganzheitlich zu denken. So schreibt der Bund auf seiner Webseite: «Der One-Health-Ansatz beschreibt, wie die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt zusammenhängen und wie unterschiedliche Sektoren, Disziplinen und die Bevölkerung gemeinsam zu einem nachhaltigen Schutz beitragen.» Mit «Gesundheit» ist hier vor allem der medizinische Begriff gemeint, das heisst, es geht (nebst Krankheiten bei Nutzpflanzen) um Themen wie antibiotikaresistente Keime und Zoonosen (von Tieren auf Menschen übertragbare Erkrankungen, die wiederum Pandemien auslösen können). Dass die extreme Zunahme antibiotikaresistenter Keime eine direkte Folge der Massentierhaltung ist, dürfte inzwischen allseits bekannt sein. Und auch, dass die meisten Pandemien durch zu engen Kontakt zwischen Tier und Mensch entstehen und zudem eng mit der Massentierhaltung zusammenhängen, ist nichts Neues. Es würde also sehr dem One-Health-Ansatz entsprechen, die Landwirtschaft mehr auf die Produktion pflanzlicher Lebensmittel auszurichten.

  • Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung: Diesen hat der Bundesrat am 25. September 2018 veröffentlicht. Laut dem Bericht geht «rund ein Drittel aller essbaren Anteile von Lebensmitteln […] zwischen Acker und Teller verloren oder wird verschwendet» (S. 5). Aufgrund der Verkürzung der Nahrungskette würde bei einer pflanzenbasierten Landwirtschaft Lebensmittelverschwendung weniger stark ins Gewicht fallen, da bei der Verschwendung tierbasierter Produkte immer auch die zuvor dem Tier verfütterten Pflanzen mit verschwendet werden. Vegane Ernährung hilft also auch mit, dieses Ziel zu erreichen. (Davon steht im Bericht jedoch nichts.)

  • Gesundheit 2030, die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates für die Jahre 2020-2030: Die Umwelt wurde neu als ein wichtiger äusserer Einflussfaktor auf die Gesundheit aufgenommen. Da eine Transformation von der tierbasierten zur pflanzenbasierten Landwirtschaft sich äusserst positiv auf die Umwelt auswirkt, würde dies demnach – nebst der direkten positiven Auswirkungen – auch positive indirekte Effekte via die Umwelt auf die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung bewirken.

Die Zielsetzung der Ernährungsstrategie ist grundsätzlich recht fortschrittlich. Bildquelle: Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032, S. 10

 

Nun zur inhaltlichen Betrachtung der Ernährungsstrategie: Sie verlangt, dass Ernährungsempfehlungen glaubwürdig, verständlich und wissenschaftlich basiert sind (S. 4). Sie «sollen die Gesundheit fördern, nachhaltig sein, den kulturellen Gewohnheiten entsprechen und in der Praxis umsetzbar sein» (S. 4). Alle diese Punkte (bis auf einen: dass sie den kulturellen Gewohnheiten entspricht) deckt die vegane Ernährungsweise übrigens ab.

Desweiteren kritisiert das Dokument an der aktuellen Ernährungssituation in der Schweiz, dass zu viel tierische Fette und Fleisch und zu wenig hochwertige Pflanzenöle, Früchte und Gemüse konsumiert werden (S. 6),6 weshalb sie sich unter anderem der «Stärkung der pflanzenbasierten Ernährung» verschrieben hat (Ziel 3, S. 10). Swissveg engagiert sich schon seit 30 Jahren für eine solche Veränderung unserer Essgewohnheiten. Wer seinen Konsum tierischer Produkte reduzieren will, weiss, dass die von uns mit dem V-Label als vegan gekennzeichneten Produkte nur pflanzenbasierte Inhaltsstoffe enthalten. Zudem liefert die Zielsetzung des Bundes auch gute Gründe, die Subventionierung von Fleisch, Milch und Eiern zu reduzieren und stattdessen Obst- und Gemüsebauern stärker zu fördern.

Trotz dieser positiv klingenden Zielsetzungen fällt auf, dass zwar oft von der Umwelt die Rede ist, aber nur selten von den Tieren. Der Begriff «Umwelt» wird verwendet, als handle es sich dabei bloss um die unbelebten Anteile der Natur (Klima, Sauberkeit etc.), wodurch das Leid der Tiere – und insbesondere der «Nutztiere» – verschleiert wird.

 

 

Dezember 2025: Studie «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung»

Am 9. Dezember 2025 publizieren das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und die ETH Zürich die bahnbrechende Studie «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung». Hier die wichtigsten Punkte:

  • Die Studie berechnet, dass sich der Netto-Selbstversorgungsgrad (SVG) der Schweiz von aktuell knapp 50% durch kurz- und mittelfristige Optimierungen auf «knapp 70% bis über 100%» erhöhen liesse.

  • Dabei liegen laut der Studie «die grössten Hebel […] in der Reduktion der Nutzung von Ackerland für die Futter- statt direkte Nahrungsmittelproduktion […] und beim Food Waste». Die Studie greift also die Feed-No-Food-Strategie auf und prognostiziert, dass dies mit einer «Reduktion der Tier- und eine[r] Erhöhung der Pflanzenproduktion» einherkäme.

  • Es ergäbe sich damit eine Produktionsweise, die verglichen mit der heutigen Situation «deutlich besser im Einklang mit den offiziellen Ernährungsempfehlungen und der Klimastrategie des Bundes» wäre.

  • Weiter entstünden durch die Umsetzung vieler der Massnahmen nicht einmal grössere Investitionskosten oder finanzielle Einbussen für die Betriebe.

  • Auch die Unausgeglichenheit der Subventionen, die mit den Zielen der Ernährungs- und Klimastrategie im Widerspruch stehen, wird angesprochen.

  • Werden diese Massnahmen umgesetzt, «ergibt sich die Chance, einen Wandel hin zu einem deutlich versorgungssichereren, effizienteren und nachhaltigeren Ernährungssystem einzuleiten.»

Es wäre äusserst wünschenswert, dass die Vernehmlassungsvorlage und das schlussendlich zu verabschiedende Gesetzespaket zur AP2030+ diese Erkenntnisse mit einbeziehen.

Durch den Anbau von Nahrungs- statt Futtermitteln liesse sich der Selbstversorgungsgrad der Schweiz markant erhöhen. Bildquelle: Studie «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung», S. 215

 

Januar 2026: Vernehmlassung für das «Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2026»

Am 28. Januar 2026 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für das «Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2026», welches ab 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Darin werden schon jetzt einige Veränderungen vorweggenommen, die mit der Agrarpolitik 2030+ dann auch auf Gesetzesebene realisiert werden. Die Umweltallianz hat dazu kritisch Stellung bezogen.

 

Februar 2026: Aussprache des Bundesrates zur kommenden «Agrarpolitik 2030+»

Die stufenweise Weiterentwicklung der Schweizer Agrarpolitik. Bildquelle: Folien «Agrarpolitik 2030+», BLW, S. 5

 

Am 18. Februar 2026 hielt der Bundesrat seine Aussprache zur kommenden «Agrarpolitik 2030+». In der dazugehörigen Medienmitteilung stellt er folgende vier Ziele für die AP 2030+ vor:

 

(1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren

Das 1. Ziel ist für die Tiere von hoher Relevanz, denn neu sollen Direktzahlungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl nicht mehr an die Einhaltung von Handlungsanweisungen geknüpft sein, sondern sich an der Erzielung konkreter Ergebnisse ausrichten. Wie genau die Landwirtinnen und Landwirte diese Ergebnisse erzielen, ist dabei ihnen überlassen – ihr Handlungsspielraum vergrössert sich also. Ob dies für die Tiere letztlich eine Verbesserung oder eine Verschlechterung ihrer Lebens-(und Sterbens-)bedingungen bedeuten wird, ist schwer zu sagen. Administrative Vereinfachungen waren bisher allerdings meist negativ für die Tiere. Und oft bedeuten diese auch weniger (Tierschutz-)Kontrollen. Tierschutzorganisationen sehen darin eine grosse Gefahr.7

 

(2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen

Das 2. Ziel beinhaltet eine Umsetzung der «vom Parlament geforderten Erhöhung der Milchpreisstützung». Der Milchmarkt funktioniert schon seit längerer Zeit nicht mehr ohne staatliche Unterstützung. Hier von einem «guten Funktionieren der Märkte» zu sprechen ist schon eine grosse Augenwischerei. Nach den Regeln eines freien Marktes könnten heute eigentlich alle tierischen Produkte nur noch vom Ausland importiert werden. Einheimische Produkte wären so viel teurer als importierte (oder besser: pflanzliche) Alternativen, dass sie kaum noch jemand kaufen würde.

 

(3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern

Das 3. Ziel sieht bezüglich der Ernährungssicherheit (unter anderem) «Massnahmen […] zur verstärkten Insektenförderung […] sowie zur selektiv stärkeren Förderung von pflanzlichen Kulturen für die menschliche Ernährung» vor.8 Insekten besser schützen zu wollen ist natürlich lobenswert. Und den Anbau von Pflanzen stärker zu fördern ist immerhin eine Hälfte der Rechnung. Was jedoch fehlt, ist eine Reduktion (oder noch besser: Beendigung) der Förderung tierbasierter Landwirtschaftsformen. Diese Forderung war im «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik» von 2022 noch vorhanden (siehe oben).

 

(4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern

Das 4. Ziel sieht freiwillige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel vor. Das heisst, die vier grössten Detailhändler (Migros, Coop, Aldi und Lidl) sollen an einen Tisch gebracht werden und sich gemeinsam zur Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsziele verpflichten. Hierzu könnten zum Beispiel auch Zielsetzungen bezüglich des Umfangs von Tierwohl-Sortimenten oder pflanzlicher Proteine gehören; die Zielsetzungen sind also direkt relevant für die Tiere in der Schweizer Landwirtschaft. Wenn es gelingt, alle vier Unternehmen mit ins Boot zu holen, ist dies ein realistischer Weg, um wirklich etwas zu verändern. Wenn hingegen nicht alle Detailhändler gewillt sind, zu unterschreiben, dürfte das Vorhaben scheitern. Die nicht-unterschreibenden Parteien wären dann nämlich gegenüber den unterschreibenden Parteien im Vorteil, was Letztere bestimmt nicht akzeptieren würden. Immerhin soll der Bund, wie er in einem weiteren Dokument schreibt, «bei ungenügend wirksamen Massnahmen […] zudem subsidiäre Regelungen erlassen können» (Medienrohstoff AP2030+, S. 4).

Ebenfalls Bestandteil des 4. Ziels ist die Verstärkung von Kennzeichnungsvorschriften für importierte Produkte. Im Lebensmittelrecht soll demnach «die Rechtsgrundlage für eine Beweislastumkehr geschaffen werden. Importeure müssten dann bei nichtdeklarierten Produkten belegen können, dass diese nicht nach den in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden produziert worden sind.» (Ebd.) Diese Methode klingt grundsätzlich gut und konsequent. Ihre tatsächliche Auswirkung auf die Tiere hängt aber stark davon ab, welche Produktionsmethoden in der Schweiz selbst erlaubt sind. Zudem könnte es sein, dass die Regelung vor allem für den Grenzschutz, das heisst, für den Schutz der inländischen Fleischwirtschaft verwendet wird.

 

Ausblick: Welche weiteren Meilensteine sind geplant?

Folgende Meilensteine sind ausserdem für die Zukunft vorgesehen:

  • Juli – September 2026: Unterzeichnung der Zielvereinbarungen Detailhandel-Bund. Freiwillige Zielvereinbarungen zwischen Bund und Detailhandel haben viel Potenzial. In der Schweiz ist die Situation so, dass die vier grössten Detailhändler (Migros, Coop, Aldi und Lidl) den Lebensmittelmarkt dominieren. Diese vier sollen an einen Tisch gebracht werden und sich gemeinsam zur Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsziele verpflichten, wozu auch Zielsetzungen bezüglich des Umfangs von Tierwohl-Sortimenten oder pflanzlicher Proteine gehören können.

  • 3. September 2026: Vernehmlassungsvorlage Agrarpolitik 2030+. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) präsentiert eine Vorlage für die Vernehmlassung der Agrarpolitik 2030+.

  • 27. September 2026: Abstimmung über die «Initiative für eine sichere Ernährung». Die Initiative beabsichtigte, die Artikel 104 und 104a BV zu reformieren. Unter anderem sollte der Bund einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 % anstreben. Die Initiative griff damit viele Themen auf, die auch in der Agrarpolitik 2030+ behandelt werden – wenn auch der Bund hier etwas weniger ambitionierte Ziele verfolgt. Swissveg unterstützte die Initiative und hat sich bereits ausführlich mit den Argumenten der Gegner auseinandergesetzt. Leider wurde die Initiative von der Schweizer Stimmbevölkerung deutlich abgelehnt.

  • 3. September – 8. Dezember 2026: Vernehmlassungsprozess des Gesetzespakets «Agrarpolitik 2030+», unter der Teilnahme verschiedenster Institutionen und Interessenvertreter. Wie der Vernehmlassungsprozess ablaufen wird, siehe nächstes Kapitel. Swissveg wird den Prozess nahe verfolgen. Im zweiten Artikel dieser Serie wird darauf eingegangen werden, was aus der Vernehmlassung schlussendlich hervorgeht.

  • Vor Ende 2027: Unterbreitung einer bundesrätlichen Botschaft für Gesetzesänderungen im Rahmen der AP 2030+. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament seine Vorlage für das Gesetz zur AP 2030+.9

  • 2028: Parlamentarische Beratung zur AP 2030: Mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode (2028-2031) berät das Parlament über die Gesetzesvorlage.10 Es kann dann entweder das Gesetz in der vorliegenden Form verabschieden, Änderungen vornehmen und es verabschieden oder die Vorlage als Ganzes an den Bundesrat zurückweisen. Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, beginnt die hunderttägige Frist für ein Referendum. Wird ein Referendum ergriffen und ist es erfolgreich, kommt es zur Volksabstimmung über das Gesetz. Bleibt das Referendum erfolglos, tritt das Gesetz in der Form, wie es das Parlament verabschiedet hat, in Kraft.

  • 2029: Das Parlament verabschiedet die zum Gesetz gehörenden Verordnungen.11

  • 2030: Einführung der Agrarpolitik 2030+.12

 

 

 

Die Vernehmlassung: ein vielschichtiger Prozess

Um sich ein umfassendes Bild davon zeichnen zu können, welche Chancen und Risiken die «Agrarpolitik 2030+» birgt, muss auch betrachtet werden, durch welche politischen Prozesse sie überhaupt zustande kommt. Hier geht es deshalb nun um die Vernehmlassung, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels gerade begonnen hat. Im zweiten Artikel dieser Serie kann dann ein Blick auf die Resultate der Vernehmlassung geworfen werden.

 

Wie läuft der Vernehmlassungsprozess ab?

Es vergeht viel Zeit bis zur Einführung der neuen Agrarpolitik. Bildquelle: Folien «Agrarpolitik 2030+», BLW, S. 20

 

Am 3. September dieses Jahres veröffentlichte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), zu dem auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gehört, eine Vernehmlassungssvorlage. Nun – bis zum 8. Dezember 2026 – läuft der eigentliche Vernehmlassungsprozess. In einer Reihe von Konsultationen (siehe unten) dürfen verschiedene Interessengruppen und politischen Vertreter die Vorlage prüfen und Rückmeldungen dazu geben. Die Gesetzesvorlage wird also partizipativ erarbeitet:13

Die Gesetzesvorlage wird partizipativ erarbeitet. Bildquelle: Folien «Agrarpolitik 2030+», BLW, S. 6

 

Zentral ist hier die «Begleitgruppe AP30+», denn hierbei handelt es sich um diverse «Akteure der Lebensmittelkette und agrarpolitisch relevante Interessenvertretungen». Es lohnt sich ein Blick auf die Liste der teilnehmenden Organisationen:

Unterschiedlichste Organisationen sind Teil der «Begleitgruppe AP30+». Bildquelle: Folien «AP30+: Zukünftige Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft», BLW, S. 12

 

Wie aus dieser Liste leicht ersichtlich ist, sitzen viele Lobby-Organisationen, die das gegenwärtige System vertreten, mit am Tisch. Proviande vertritt die Fleischbranche, Economiesuisse ist ein neoliberaler Wirtschafts-Thinktank und auch der Schweizerische Bauernverband ist nicht gerade für seine fortschrittliche Einstellung in Sachen Tierrechte bekannt. Auf der anderen Seite fehlen zudem der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP), sowie der Schweizer Obstverband.

Und welche von diesen Organisationen, stellt sich nun die Frage, vertritt eigentlich die Interessen der Tiere? Am ehesten ist dies von der Umweltallianz zu erwarten, welche die sechs Umweltorganisationen BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, SES (Schweizerische Energiestiftung), VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) und WWF (World Wide Fund for Nature) zusammenbringt. Vertreten wird diese im Vernehmlassungsprozess von Marcel Liner, Leiter Agrarpolitik bei Pro Natura. Die Umweltallianz hat sich bereits am Vernehmlassungsprozess zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 beteiligt, welches viele Massnahmen vorwegnimmt, die mit der Agrarpolitik 2026 auf Gesetzesebene angedacht sind.

Die Mitglieder der Begleitgruppe werden während den Monaten, in denen die Vernehmlassung läuft, Stellung nehmen zur Vernehmlassungsvorlage. Auch Swissveg wird eine eigene Stellungnahme veröffentlichen, denn diese Option steht grundsätzlich allen Organisationen offen. Für den Bund liefert dieser Prozess wichtige Anhaltspunkte für etwaige Anpassungen im Gesetzespaket.

 

Welche Resultate wünschen wir uns vom Vernehmlassungsprozess?

Der Bund setzt sich für die Erneuerung seiner Agrarpolitik folgende Ziele, die weiter oben eingehend behandelt wurden:

  • Steigerung des Selbstversorgungsgrades

  • Vernetzung mit sechs anderen Strategiepapieren des Bundes

  • Komplexitätsreduzierung für Landwirtschaftsbetriebe

  • Übertragung von mehr Verantwortung auf Landwirtschaftsvertriebe und Detailhändler

  • Direktzahlungen: Umstieg von Handlungsvorschriften zu Ergebnisorientierung

  • Detailhandel: Freiwillige Zielvereinbarungen zu Nachhaltigkeitszielen, die in einer späteren Phase durch subsidiäre Regelungen ergänzt werden können

Die Steigerung des Selbstversorgungsgrades hat vielleicht das grösste Potenzial, das massive Tierleid in der Schweizer Landwirtschaft zu reduzieren. Denn durch die konsequente Umsetzung der Feed-No-Food-Strategie und eine damit einhergehende stärkere Subventionierung des Pflanzenanbaus bei gleichzeitiger Reduktion oder Aufhebung der Subventionen für Fleisch, Milch, Eier und Fleischwerbung könnten viele Landwirtschaftsbetriebe den Umstieg schaffen und zukünftig leidfreie Nahrung für Menschen anbauen.

Eine weitere Chance besteht mit den freiwilligen Zielvereinbarungen zwischen Bund und Detailhandel. Wenn es den vier grössten Detailhändlern (Migros, Coop, Lidl, Aldi) gelingt, sich auf Zielsetzungen zu einigen, die zu einer deutlichen Reduktion tierbasierter und einer Erweiterung pflanzenbasierter Sortimente führt, wäre das ein messbarer Erfolg. So könnten sie sich etwa dazu verpflichten, die Preise der am wenigsten nachhaltigen Produkte – was vor allem tierbasierte Produkte betreffen wird – mit einem pauschalen oder relativen Aufschlag zu versehen, wodurch sich die Nachfrage zugunsten der pflanzenbasierten Produkte ändern dürfte. Eine zusätzliche Option wäre der gemeinsame Verzicht auf Aktionen und andere zeitlich begrenzte Preisnachlässe bei tierbasierten Produkten. Bestimmt dürften den Detailhändlern noch weitere gute Ideen kommen, wenn ihnen etwas an der Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Tierschutzsituation in der Schweiz liegt.

Es besteht also eine Hoffnung, dass die Agrarpolitik 2030+ zu Verbesserungen in der tierbasierten Landwirtschaft führt. Wie realistisch diese Hoffnung jedoch ist, wird dadurch in Zweifel gezogen, dass in der partizipativen Erarbeitung verschiedenste grosse und einflussreiche Lobby-Organisationen mitreden, die den Status Quo vertreten. Es fehlen in der Begleitgruppe zudem wichtige Organisationen, die für den pflanzenbasierten Teil der Schweizer Landwirtschaft sprechen (Verband Schweizer Gemüseproduzenten, Schweizer Obstverband). Da der Bund und das Parlament ein Interesse daran haben, dass die Agrarpolitik 2030+ am Ende erfolgreich verabschiedet werden kann und auch nicht an einem Referendum scheitert, kann davon ausgegangen werden, dass die vor Ende 2027 vorliegende Gesetzesvorlage verglichen mit der Vision aus früheren Strategiepapieren (Klimastrategie 2050, Ernährungsstrategie 2025-2032) stark verwässert sein wird.

 


Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Bund hat viel Vorarbeit geleistet und sich im Rahmen verschiedener Strategiepapiere für Veränderungen in der Schweizer Landwirtschaft ausgesprochen. Die wichtigsten Zielsetzungen des Bundes lauten folgendermassen:

Die wichtigsten Zielsetzungen des Bundes

1. Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» (22. Juni 2022)

  • Fordert mehr pflanzenbasierte Landwirtschaft

  • Will die Ernährungssicherheit besser fördern

  • Verlangt Verbesserungen beim Tierwohl

  • Und strebt einen ganzheitlichen Ansatz an, das heisst: Reformen in den Bereichen Produktion, Verarbeitung, Handel und Konsum sollen gemeinsam angegangen werden

2. «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» (5. September 2023)

  • Sieht Potenziale, die ernährungsbasierten Emissionen um drei Viertel und die Emissionen aus der Landwirtschaft um ein Drittel zu reduzieren und gleichzeitig den Selbstversorgungsgrad anzuheben

  • Fordert hierzu eine konsequente Feed-no-Food-Strategie: Äcker sollen Nahrung für Menschen Produzieren, nicht für Nutztiere

  • Direktzahlungen sollen gezielter eingesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen

3. «Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032» (16. April 2025)

  • Steht in Verbindung zu sechs weiteren wichtigen Strategiepapieren des Bundes – denn was wir essen und trinken hat weitreichende Folgen für Klima, Umwelt und Gesundheit

  • Es sollen deutlich weniger tierische und mehr hochwertige pflanzliche Produkte auf den Schweizer Tellern landen

  • Die Ernährungspyramide wurde entsprechend angepasst

4. Aussprache des Bundesrates zur Agrarpolitik 2030+ (18. Februar 2026)

  • Die Berechnung der Direktzahlungen soll neu nicht mehr aus Basis von Handlungsanweisungen, sondern anhand des Erreichens bestimmter Zielsetzungen erfolgen (welche Folgen dies für die Tiere in der Landwirtschaft hat, ist unklar)

  • Es soll mehr Förderung für den Anbau von Pflanzen (inkl. Blühstreifen für bestäubende Insekten) geben – hier fehlt jedoch, dass man auch die Förderung für tierische Produkte reduzieren sollte

  • Detailhandel und Bund sollen freiwillige Zielvereinbarungen treffen, die z.B. eine gemeinsame Erweiterung pflanzenbasierter Sortimente bewirken könnten

Auffallend ist, dass der Bundesrat mit seiner Medienmitteilung zur Agrarpolitik 2030+ schon weniger deutliche Forderungen stellt, als dies noch beim Bericht von 2022 und in der Klimastrategie der Fall war.

 

Vom 3. September 2026 bis zum 8. Dezember 2026 befindet sich das Gesetzespaket «Agrarpolitik 2030+» in der Vernehmlassung.

Zum Prozess der Vernehmlassung

Während der Vernehmlassung können verschiedenste Organisationen und Interessenvertretungen ihre Ideen mit einbringen. Hier gibt es aber folgendes Problem:

  • Der Gesetzgeber ist daran interessiert, dass das Gesetzespaket erfolgreich und ohne Referendum realisiert wird. Deshalb muss er alle relevanten Interessengruppen berücksichtigen.

  • Die Fleisch- und Milchlobby sind enorm einflussreiche Akteure und die tierbasierte Landwirtschaft hat in der Schweiz nach wie vor einen sehr guten Ruf.

  • Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Resultat noch einmal deutlich verwässert ausfallen wird und sich für die Tiere in der Landwirtschaft durch dieses Gesetzespaket nicht viel verbessern wird.

Dies, obwohl eigentlich ein grosser Handlungsbedarf besteht. Denn die tierbasierte Landwirtschaft ist einer der wichtigsten Treiber des Klimawandels, eine zentrale Ursache für die Zunahme nichtübertragbarer Erkrankungen und antibiotikaresistenter Keime und einer der grössten Verursacher von unnötigem Leid.

 

 

 

Ob diese Landwirtschaftsreform nun wirklich etwas für die Tiere verändert oder nicht – Swissveg bleibt auf jeden Fall engagiert für Tiere, Umwelt und Gesundheit und wird sich darum ebenfalls am Vernehmlassungsprozess beteiligen. Dafür braucht es Zeit und Geld, darum: Wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt und Sie es gut finden, wenn wir auch weiterhin solche komplexen Thematiken für die vegane Community und alle anderen Interessierten aufbereiten, dann denken Sie bitte über eine Mitgliedschaft nach. Als Swissveg-Mitglied unterstützen Sie unseren Einsatz und profiteren zudem von einigen attraktiven Vorteilen. Vielen Dank! :)

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Bildquelle Titelbild: Ein Sojafeld in Winterthur, Swissveg 2012

 

 

1:   Vgl. Bundesamt für Landwirtschaft (2023): Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050, Teil 1, S. 14: «Eine Vielzahl von Studien kommt zum Schluss, dass eine Ernährung, die reich an pflanzlichen Lebensmitteln ist und weniger Fleisch enthält, sowohl der Gesundheit als auch der Umwelt zugute­ kommt. Gemäss den aktuell zur Verfügung stehenden wissen­schaftlichen Informationen könnten die Emissionen der Ernäh­rung pro Person bei einer entsprechenden Ernährungsweise und der Minimierung von Lebensmittelverlusten bis 2050 gegenüber dem heutigen Stand theoretisch um drei Viertel reduziert werden. Bei den Emissionen aus der landwirtschaftlichen Inland­produktion ist theoretisch eine Reduktion um gut einen Drittel bzw. eine Halbierung gegenüber 1990 bei höherem Selbstversor­gungsgrad möglich.» (https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/-bBGw0kfxxh3/KSLE_2050_Teil_1_D.pdf, S. 14.)      ↑ Nach oben ↑

2:   Auf S. 45 wird dies konkretisiert: «Die Ernährung der Schweizer Bevölkerung ist unausgewogen. Einerseits wird zu viel Süsses, Salziges, Alkohol, tierisches Fett und Fleisch konsumiert. Andererseits werden zu wenig Milchprodukte, stärkehaltige Produkte, Früchte und Gemüse gegessen. Der Pro-Kopf-Konsum von Fleischprodukten beträgt das Dreifache der empfohlenen Menge. Hingegen werden nur zwei statt drei Portionen Milchprodukte konsumiert.» Die Behauptung, dass tierbasierte Milchprodukte für ein gesundes Leben nötig sind, entspricht nicht mehr der heutigen Faktenlage. Hier gibt es einen Artikel zu den in der Schweiz weitverbreiteten Milch-Mythen: https://www.swissveg.ch/de/die_milch_im_mythen-check.     ↑ Nach oben ↑

3:   Der Bericht zitiert (auf S. 21) eine Studie, derzufolge der Selbstversorgungsgrad auf 70% erhöht werden kann, indem deutliche Reduktionen bei allen tierischen Lebensmitteln (ausser Milch – hier hatte wohl die Milchlobby ihre Finger im Spiel) und Zucker (Zuckerrüben haben einen Zweitnutzen als Futtermittel) bewirkt werden, während von den pflanzlichen Lebensmitteln deutlich mehr produziert werden soll (Früchte +120%, Gemüse +190%, Hülsenfrüchte und Nüsse +300%). Vgl. von Ow, Waldvogel und Nemecek: «Environmental optimization of the Swiss population’s diet using domestic production resources», Journal of Cleaner Production, 1. März 2020, doi: 10.1016/j.jclepro.2019.119241, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0959652619341113?via%3Dihub     ↑ Nach oben ↑

4:   Vgl. Teil 2, S. 42: «Die feed-food-competition tritt zum einen auf, wenn bei Tieren Futtermittel zum Einsatz kommen, die auch für die menschliche Ernährung geeignet wären (Nahrungsmittelkonkurrenz). […] Zum anderen entsteht feed-food-competition, wenn die Futtermittel von Flächen stammen, auf denen auch Nahrungsmittel angebaut werden könnten (Flächenkonkurrenz).» Vgl. auch die konkrete Ausformulierung des Teilziels Produktionsportfolios: «Durch die Produktion von Lebensmitteln statt Futtermitteln kann der Beitrag der inländischen Produktion zum Nahrungsmittelbe­ darf der Bevölkerung in der Schweiz und somit zur Ernährungs­ sicherheit erhöht werden. Die pflanzliche Produktion ist zudem klimafreundlicher als die tierische, weil sie in der Regel weniger THG-Emissionen verursacht» (Teil 2, S. 36).
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5:   Dementsprechend lautet das Teilziel Konsummuster: «Die Produktion pflanzlicher Lebensmittel belastet in der Regel die Umwelt weniger stark als die Produktion tierischer Produkte. Aus diesem Grund sollen die Mittel für die Absatzförderung für pflanzliche Produkte in Zukunft gestärkt werden, während jene für tierische Produkte angepasst werden. Ausserdem sollen strengere Auflagen für staatlich subventionierte Werbe-Aussagen gelten» (Teil 2, S. 21) Auffällig ist hier die Formulierung «angepasst» (anstatt «abgeschwächt») bei der Absatzförderung für tierische Produkte.     ↑ Nach oben ↑

6:   Übergewicht, Adipositas und Diabetes befinden sich deutlich im Anstieg (Ernährungsstrategie, S. 7). Die vegane Ernährung kann hier unter anderem aufgrund der höheren Aufnahme von Ballaststoffen (Pflanzenfasern) eine positive Wirkung haben.     ↑ Nach oben ↑

7:   Bisher kommen vor allem Produktionssystembeiträge (PSB) und Biodiversitätsbeiträge (BDB) für ergebnisorientierte Direktzahlungen (EDZ) in Frage. Zudem soll im Direktzahlungsprogramm besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) der Vollzug vereinfacht werden. Vgl. «Medienrohstoff AP30+», https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/02/18/2b629850-6ea6-436b-a07d-08c6b8de0a29.pdf, S. 1.     ↑ Nach oben ↑

8:   Bei den Insekten setzt der Bund vor allem auf zusätzliche Nützlings- und Rückzugsstreifen sowie den Verzicht auf Mähaufbereiter. Die Förderung pflanzlicher Kulturen soll mittels Einzelkulturbeiträgen für bestimmte Sorten, welche «sich für den Anbau unter den klimatischen Bedingungen der Schweiz eignen und für die eine Nachfrage besteht», vonstatten gehen, Vgl. «Medienrohstoff AP30+», S. 3.     ↑ Nach oben ↑

9:   https://web.archive.org/web/20260402065148/https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/JjecUxAi3NtN/AP30%2B%20Folien%20Aussprache%20Bundesrat_d.pdf, S. 20.     ↑ Nach oben ↑

10:   Ebd.     ↑ Nach oben ↑

11:   Ebd.     ↑ Nach oben ↑

12:   Ebd.     ↑ Nach oben ↑

13:   https://web.archive.org/web/20260402065148/https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/JjecUxAi3NtN/AP30%2B%20Folien%20Aussprache%20Bundesrat_d.pdf, S. 6.     ↑ Nach oben ↑

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