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Initiativen und Petitionen

Die direkte Demokratie der Schweiz erlaubt es, Verfassungsveränderungen durch eine Volksinitiative zu bewirken. Ausserdem können in Form von Petitionen Bitten, Forderungen oder anderweitige Anregungen an unterschiedliche Behörden gerichtet werden.

Initiativen

Eine Volksinitiative zielt auf eine Revision der Bundesverfassung ab. Dafür können BürgerInnen, Interessensverbände oder Parteien einen Initiativtext verfassen. Dieser wird der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung vorgelegt. Sind die Kriterien erfüllt, wird die Initiative im Bundesblatt veröffentlicht. Damit beginnt die Sammelfrist von 18 Monaten. Wenn in dieser Zeit 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden, kommt die Initiative formell zustande. Anschliessend wird innerhalb des Bundesrates über die Initiative beraten. Dafür hat er ein Jahr Zeit. Erstellt der Bundesrat einen Gegenentwurf, kann die Frist auf eineinhalb Jahre verlängert werden. Mit der Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Initiative wird diese an den Nationalrat und den Ständerat (Bundesversammlung) weitergegeben. Innerhalb von zweieinhalb Jahren nach der Einreichung muss die Bundesversammlung darüber beraten. Wird jedoch der Gegenentwurf entweder vom Nationalrat oder vom Ständerat angenommen, kann die Frist auf dreieinhalb Jahre verlängert werden. Die Annahme oder Ablehnung der Initiative dient jedoch lediglich als Empfehlung für das Stimmvolk, denn die Initiative kommt innerhalb von zehn Monaten nach Beratung durch National- und Ständerat vor das Volk. Damit eine Initiative angenommen wird, ist ein doppeltes Mehr nötig, das heisst das Volksmehr (Mehrheit aller gültigen Stimme der BürgerInnen) und das Ständemehr (Mehrheit aller gültigen Stimmen der Mehrheit der Kantone). Es gibt Ausnahmen, bei denen nur das Volksmehr erforderlich ist.

Hinter einer Initiative steckt sehr viel Arbeit. Um sie bis zur Abstimmung zu bringen und realistische Chancen für ihre Annahme zu schaffen, werden mehrere hunderttausend Franken Kapital benötigt. Deshalb schauen wir von Swissveg uns einen Initiativtext sehr genau an, bevor wir die Initiative unterstützen. 

Alle aktuell laufenden Initiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden.

Nationale Initiativen, die Swissveg bisher aktiv unterstützt (hat):

 

Petitionen

Im Vergleich zu Initiativen haben Petition keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Dennoch sind sie eine tolle Möglichkeit, eine Bitte oder eine Forderung an die jeweils zuständige Behörde zu richten. Jede Person, das heisst auch Minderjährige sowie BürgerInnen ohne Schweizer Wahl- und Stimmrecht, können von diesem Recht Gebrauch machen. Swissveg hat bereits eigene Petitionen lanciert sowie Petitionen anderer Organisationen unterstützt. 

Eigene Petitionen:

Petitionen, die Swissveg bisher aktiv unterstützt hat:

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