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04.09.2025 | Renato

Die Herbstsession der Räte findet vom 8.-26. September 2025 statt. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über Themen, die aus unserer Perspektive von Bedeutung sind. 

24.436 Parlamentarische Initiative: «Zukunftsfähige Forschung mit einem Plan für den Ausstieg aus belastenden Tierversuchen fördern»

Das bestehende Tierschutzgesetz soll mit einem stufenweisen Ausstiegsplan aus belastenden Tierversuchen ergänzt werden. Der Ausstiegsplan legt verbindliche Ziele, Meilensteine und Fristen fest. Die Ausarbeitung des Ausstiegsplans soll unter Einbezug von Wissenschaft, Tierschutz und Industrie erfolgen.
Bisher orientieren sich die Wissenschaftler am 3R-Prinzip. Dieses wird auch von der Pharmaindustrie unterstützt und hatte in den vergangenen Jahrzehnten nur wenige positive Auswirkungen auf die Tierversuche. Es enthält weder Fristen, noch Meilensteine. Im Gegenteil: Das 3R-Prinzip geht davon aus, dass Tierversuche aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht notwendig seien und zementiert damit den Status quo. Deshalb wäre eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit klaren Zielvorgaben hilfreich.

 

25.3715 Motion: «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebiete ermöglichen»

WolfDer Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der das Jagdgesetz so ändert, dass Wölfe, für die eine ordentliche Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Die Jagdbanngebiete sind der letzte Rückzugsort für die Wildtiere. Würden die Jäger auch dort noch Tiere erschiessen, bedeutet dies ein zusätzlicher Stress für alle dort vorhandenen Wildtiere.

 

25.3549 Motion: «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!»

Der Bundesrat wird beauftragt, die Jagdgesetzgebung so zu ändern, dass folgende Punkte abgedeckt sind:
1. Es muss möglich sein, den Abschuss von Problemwölfen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden (Art. 9b Abs. 1 Jagdverordnung, JSV), zu bewilligen, auch wenn diese Wölfe zu einem Rudel gehören oder sich im Streifgebiet eines Rudels aufhalten.
2. Reaktive Regulierung (Art. 4c Abs. 1 JSV): Schäden sind auf dem ganzen Gebiet zu berücksichtigen, und zwar auch vorausschauend und nicht erst post factum.
Diese Motion würde jeden Wolfabschuss rechtfertigen, da «vorausschauend» alles behauptet aber nichts überprüft werden kann. Schon heute ist es möglich präventiv Wölfe zu erschiessen. Der Schutz der Nutztiere durch Herdenschutzhunde und andere Massnahmen hat sich bewährt. Es wäre sinnvoller dies weiter auszubauen.

 

25.059 Geschäft des Bundesrates: «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes)

Diskussion über die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.
Eine Stellungnahme der Initianten der Initiative zum Gegenvorschlag des Bundesrates findet man hier: Stellungnahme zum Gegenvorschlag.

 

23.320 Standesinitiative: «Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischen ausländischen Zuchten oder Wildfang»

Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Zürich mit einer Standesinitiative die Bundesversammlung auf, dafür zu sorgen, dass der Bund das Importieren von Echtpelz aus tierquälerischen, ausländischen Zuchten oder Wildfang verbietet.

 

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